Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxisinhaberin Hebamme Annika Mann (sowie ihren Angestellten – nachfolgend Praxis genannt) – und der Schwangeren/Kursteilnehmer/in (im folgenden Teilnehmerin genannt) in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages (im folgenden Vertrag genannt), soweit nicht zwischen den Parteien Abweichendes vereinbart wurde.
1. Vertragsbeziehung
Der Vertrag kommt mit Anmeldung der Teilnehmerin und Annahme durch die Praxis zustande. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die AGB der Praxis zur Kenntnis genommen und anerkannt. Die Anmeldebestätigung erfolgt online oder schriftlich. Der Betreuungsvertrag für die Hebammenleistung entsteht zusätzlich zu den AGB.
2. Inhalt des Vertrages
Die Praxis erbringt ihre Dienste gegenüber der Teilnehmerin in der Form, dass sie ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Teilnehmerin anwendet. Soweit die Teilnehmerin gesetzlich krankenversichert ist und der Vertrag über die Versorgung nach § 134 a SGB V eine Vergütung der Hebamme für die jeweilige Leistung vorsieht, wird hiernach abgerechnet. Für Teilnehmerinnen, die nicht gesetzlich versichert sind und für Leistungen, die nicht in den Katalog des Vergütungsvertrages nach § 134 a SGB V fallen, werden die erbrachten Leistungen gesondert vereinbart und privat abgerechnet.
Kursgebühren müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn ausgeglichen werden, ist spätestens aber zum ersten Kurstermin in voller Höhe fällig. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, behält sich die Praxis vor die Kursgebühren mit Mahngebühren zu ergänzen.
3. Mitwirkung der Teilnehmerin
Die Teilnehmerin ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt auch besonders für die Kursteilnahme, wenn Beschwerden für den Kurs und dessen Inhalte relevant sind. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.
4. Beendigung des Behandlungsvertrages / Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Praxis erfolgt insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Hebamme aufgrund ihres geburtshilflichen Berufsfeldes oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. Im Falle einer Vertragsbeendigung bleibt der Honoraranspruch der Praxis für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen während der Vertragslaufzeit erhalten.
5. Termine und Kurse
Die Praxis vergibt Termine ausschließlich für die Teilnehmerin persönlich. Einzeltermine werden von der Hebamme oder dem Büro persönlich, telefonisch oder nach schriftlicher Vereinbarung getroffen. Für nicht/oder verspätet abgesagte Termine behält sich dich Praxis vor die Kosten als Privathonorar in Rechnung zu stellen. Für die Kursanmeldung gilt die Buchung über das Onlineportal und die schriftliche Benachrichtigung per E-Mail als verbindlich. In Sonderfällen kann die Kursbuchung auch direkt über das Büro vorgenommen werden.
Nach Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Praxis keine Kosten.
Sollte ein Kurs oder eine Kurseinheit aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor informiert. Der ausgefallene Kurs/die Einheit wird/werden zeitnah nachgeholt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt rechtzeitig.
Die Praxis behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
6. Kostenerstattung
6.1. – durch die gesetzliche Krankenkasse
Die GKV erstattet die vollen Kosten für Geburtsvorbereitungs – und Rückbildungskurs nach Hebammengebürenverordnung. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen, daher ist die Teilnahme nach Buchung verbindlich. Für Fehlstunden sind Nachholeinheiten verpflichtend – diese werden zum Ende des Kurses bekannt gegeben.
6.2 – durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der aktuellen Privatgebührenordnung für Hebammen. Die Teilnehmerin verpflichtet sich vor Kursbeginn bei ihrer Krankenversicherung den Hebammenleistungsumfang zu erfragen. Werden die Kosten nicht vollständig von der privaten Kasse übernommen, muss die Teilnehmerin diese privat tragen.
7. Haftung
Eine Haftung für durch die Praxis verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder ein Personenschaden vorliegt. Die Praxis übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände.
9. Schlussbestimmungen
Ist oder wird eine Regelung dieses Vertrages unwirksam, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.
10. Datenschutz
Im Rahmen unserer Dienstleistungen, werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Praxis erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung/ Betreuung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Praxis erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Daten werden insbesondere an behandelnde Ärzte, öffentlich-rechtliche Kostenträger oder Krankenkassen weitergeleitet.
(AGB Stand 27.10.2025)
